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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | AAO zur Feuermeldung (oder wo gibts sowas in 2010 noch) | 92 Beiträge | ||
Autor | Klau8s H8., Wächtersbach / Hessen | 630832 | ||
Datum | 23.06.2010 17:42 MSG-Nr: [ 630832 ] | 25584 x gelesen | ||
Hallo Flo Wie Gerhard schon schrieb, kann die Leitstelle (in Hessen und ohne BF) das eben nicht so einfach. Sollte so etwas vorgekommen sein, so ist es die Aufgabe des Leiters der Feuerwehr den Missstand zu erkennen und die Alarmordnung entsprechend zu ändern. Funktioniert das nicht, kann seitens des Brandschutzaufsichtsdienstes regelnd eingegriffen werden. Für Details wie DLK beim Dachstuhlbrand, bei andren Gebäudefeuern aber bitte nicht, (was eigentlich an sich schon Blödsinn ist) gibt´s den hessischen Stichwortkatalog mit haufenweise Unterscheidungen. LG Klaus Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun ! | ||||
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