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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | AAO zur Feuermeldung (oder wo gibts sowas in 2010 noch) | 92 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 630806 | ||
Datum | 23.06.2010 14:19 MSG-Nr: [ 630806 ] | 26006 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer Der Ermessensspielraum des Disponenten beinhaltet die Einordnung der gemeldeten Schadenslage in ein Alarmierungsstichwort sowie ggf. eine Entscheidung irgendwas zusätzlich zu alarmieren, wenn das Meldungsbild in eklatantem Missverhältnis zu der dem Einsatzstichwort zugrundeliegenden Planungsgrundlage ist (oder es kein passendes Einsatzstichwort gibt). Deswegen könnte man ja trotzdem zu einem gesichert gemeldeten Dachstuhlbrand vielleicht mal die nächstgelegene DLK in der Erstalarmierung von sich aus mit reinnehmen...auch wenns nicht so vorgeschlagen wird. Alles schon selbst erlebt. Gruß Flo | ||||
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