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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verrechnung BMA mit Steigerung der Pauschale | 17 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg | 630722 | ||
Datum | 22.06.2010 21:45 MSG-Nr: [ 630722 ] | 4828 x gelesen | ||
diesen Weg würde ich auch wählen, wenn erkennbar ist, dass eine BMA nicht, bzw. schlecht gewartet wird. Geschrieben von Ralf Hauptvogel Was das dann für den Bereiber bedeutet sollte ihm spätestens klar werden wenn ihm die Genemigung zum Betrieb des Gebäudes entzogen wird oder dann seine Versicherung davon Wind bekommt und die dem Betreiber dann die Prämien erhöhen oder sogar die Versicherungen kündigen. MkG Jochen http://feuerwehr.leutenbach.de | ||||
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