Geschrieben von Andy Sulser1. Wenn eine BMA zb. 25 % aller Einsätze einer Gemeinde ausmacht, so könnte die Gemeinde zb. auch 25 % ihrer Feuerwehrkosten verrechnen. ZB. Gross-Fz, wenn auch zb. zur BMA nicht alle Gross-Fz ausrücken, so werden die Fz aber auch für diesen Betrieb vorgehalten.
Eine Kostenermittlung ist ein Vergnügen höherer Ordnung. Vielleicht kann jemand, der das macht, mal was dazu schreiben.
Alle Kosten (auch Vorhaltekosten) mit einzubeziehen wird immer wieder versucht, allerdings bei verwaltungsgerichtlicher Überprüfung auch immer wieder gekippt, u.a. deswegen, weil die Berechnung nicht nachvollziehbar ist. Es dürfen auch nur die tatsächlich angefallenen Kosten je Einsatz in Rechnung gestellt werden, d.h. es handelt sich (in NRW) um Kostenersatz und nicht um eine Gebühr. Vorhaltekosten allgemein mit zu berücksichtigen ist nicht möglich, weil das Vorhalten von Einsatzfahrzeugen ja eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist. Betriebs-, Personal-, Sachkosten, Zins und Tilgung dürfen allerdings berücksichtigt werden.
In NRW können Kosten nur bei gültiger Kostensatzung eingefordert werden. Wie viel % der BMA-Einsätze ein Objekt ausmacht, weiß ich erst am Jahresende ... wird schwierig zu verknüpfen, oder?
Geschrieben von Andy SulserDa könnte ich mir vorstellen, dass die Sold-Ansätze für diesen Fall/BMA erhöht werden könnte.
Ob das der richtige Motivator ist? Ob sich das mit unseren strengen Berechnungsregeln zum Kostenersatz verträgt?
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