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Thema | Wo sparen? | 101 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 628529 | ||
Datum | 08.06.2010 12:17 MSG-Nr: [ 628529 ] | 48559 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Jakob Theobald: Ich denke so müsste das funktionieren und würde auch keine sinnvolle Zukunftsplanung verbauen. Glaub ich immer noch nicht. Bleibe dabei: Wenn 500 explizit für die Nicht-Notwendigkeit genannt werden, würde der Umkehrschluß wohl "ab 501 Notwendig" - verbindlich! - lauten. Aber wir beide sind auch keine Juristen, für derartige Gestzes(text)änderungen gibt es dann im Vorfeld die "Rechtsfolgenabschätzung" (oder so ähnlich), die von Juristen (im Ministerium) abgegeben wird. In der Sache sehe ich denn Sinn allerdings auch (immer noch) nicht so ganz, denn aktuell ist größtenteils wohl keine Kommune verpflichtet, an irgendeinem speziellen Ort Teileinheiten vorzuhalten, solange sie eine "entsprechend leistungsfähige Feuerwehr" vorhält. Wenn es also politisch gewollt und durchsetzbar (das ist m.E. viel eher der Knackpunkt) ist, kann ohne weiteres auch in Orten mit 1.000 oder 2.000 Einwohnern die Wehr aufgelöst (oder mit einer anderen zusammengelegt o.ä.) werden. Der Idee für den Passus mit den 500 Einwohnern kommt daher wohl eher aus Deinem persönlichen Umfeld. Gruß Daniel | ||||
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