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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | AAO Verkehrsunfall | 126 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8E., Gütersloh / NRW | 628393 | ||
Datum | 06.06.2010 22:23 MSG-Nr: [ 628393 ] | 84195 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino Und DANACH erklärst Du, warum Du meinst, das anders machen zu können... Meine ich das? Ich zitiere mich mal selbst! Geschrieben von Manuel Engel Um Gottes Willen, wir zoffen doch nicht. Zudem, woher weißt du, dass ich dieser Geschichte Pro gegenüber stehe? Vielleicht bin ich ja contra und gehöre zu einer Löschgruppe mit HLF im Nachbarort, die nicht alarmiert wird ;) Und um jetzt Klarheit zu haben, ich stehe dem auch Contra gegenüber ;) Jetzt zu deinem Beitrag, Vielen Dank. Interessant deine Auflistung der minimum 18 Einsatzkräfte. Aber wie schon geschrieben, ist Personal ausreichend vorhanden. Zusammenfassend halte ich fest, dass ein HLF 20/16 nur ausreicht, wenn a) kein zweites Fahrzeug in dem VU verwickelt ist - in welchem Umfang auch immer - b) kein technisches Gerät während des Einsatzes versagt und c) das verunfallte Fahrzeug nicht umfassend gegen rutschen gesichert werden muss (Beladung HLF). | ||||
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