Rubrik | Taktik |
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Thema | Verbindlichkeit eines Befehls | 34 Beiträge |
Autor | Joch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg | 627911 |
Datum | 03.06.2010 18:22 MSG-Nr: [ 627911 ] | 8613 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Annette StollIch finde bei einer Verweigerung wichtig, dass dies auch klar und deutlich ausgedrückt wird,
... eben! Der GF muss wissen, wenn sein Trupp etwas aus irgend einem Grund nicht so ausgeführt (oder werden kann), wie befohlen.
Dies zieht sich ja dann nach oben (ZF, EL...) weiter durch, wenn es nicht anders gelöst werden kann.
Das ist ja auch das, was ich damit sagen wollte.
Ob das Beispiel jetzt gut oder schlecht ist... lass ich mal dahingestellt.
In meinem Beispiel, wenn der GF das dann durch Tauschen des Trupps hinbekommt, ist es ok. Wenn nicht, dann muss er seiner übergeordneter Führungskarft (ZF) dies weitergeben, usw.
MkG
Jochen
www.feuerwehr.leutenbach.de
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| 03.06.2010 14:32 |
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Step7han7 R.7, Querfurt |
| 03.06.2010 14:39 |
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., Bremervörde | |