Rubrik | Taktik |
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Thema | Verbindlichkeit eines Befehls | 34 Beiträge |
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 627904 |
Datum | 03.06.2010 17:26 MSG-Nr: [ 627904 ] | 8935 x gelesen |
Verkehrsunfall
Geschrieben von Jochen WellerGutes Beispiel ist hier immer der Befehl des Gruppenführers: " ... zur Brandbekämpfung mit 2. Rohr über die Steckleiter ins 2. OG vor!"
Und einer aus dem Trupp geht keine Leiter hoch.
Ich weiß, dass hier jetzt Beispiele an den Haaren herbeigezogen werden, aber ist das Besteigen der Steckleiter nicht Bedingung, um den Grundlehrgang zu absolvieren? Von einem Atemschutzgeräteträger erwarte ich, dass er die Leiter steigt.
Der Feuerwehrangehörige sollte sich auch bei dem Beispiel mit dem VU überlegen, auf welches Fahrezug er aufsitzt, wenn bestimmte Meldebilder vorliegen. Kritisch könnte es nur werden, wenn sich an der Einsatzstelle herausstellt, dass z.B. ein Freund oder Verwandter eingeklemmt ist. Da sollte ein umsichtiger Einsatzleiter bzw. Einheitsführer aber drauf reagieren können.
Nun zurück zur Frage: Die Gründe, einen Befehl zu verweigern, sind schon angegeben worden.
Ich finde bei einer Verweigerung wichtig, dass dies auch klar und deutlich ausgedrückt wird, dass man diesen Befehl nicht ausführen kann und nicht einfach Dinge im Einsatz nicht erledigt werden, weil man den Befehl nicht ausführen möchte oder ihn "Auf seine Art" ausführt.
Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...
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| 03.06.2010 14:32 |
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Step7han7 R.7, Querfurt |
| 03.06.2010 14:39 |
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., Bremervörde | |