News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit eines Befehls | 34 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 627857 | ||
Datum | 03.06.2010 14:46 MSG-Nr: [ 627857 ] | 9638 x gelesen | ||
Hi, generell gilt: Befehlsstruktur beachten und einhalten! Als Angriffstrupp solltest du nur von deinem Gruppenführer Befehle entgegen nehmen. Meine persönliche Meinung: Jeder darf einen Befehl verweigern, wenn er eine gute Begründung dafür hat. Niemand kann dazu gezwungen werden, etwas zu machen, was seiner Meinung nach eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellt oder vor dem er panische Angst hat. Selbst erlebte Beispiele: GF: du kletterst den Leiterpark der DLK nach oben und führst die Person nach unten FA: nein, hab Höhenangst GF: du machst Angriffstrupp und schneidest den Eingeklemmten mit raus FA: nein, ich kann kein Blut sehen. Ich mach Verkehrsabsicherung GF: ihr geht übers Kellerfenster in den Innenangriff vor FA: so wie es da rausqualmt steig ich da sicher nicht ein In allen Fällen wurde nach dem Einsatz die Sache nachbesprochen und es gab nie Konsequenzen für diejenigen, die einen Befehl verweigert haben. schöne Grüße | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|