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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit eines Befehls | 34 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 627856 | ||
Datum | 03.06.2010 14:39 MSG-Nr: [ 627856 ] | 10121 x gelesen | ||
Wird sowas nicht auf dem Grundlehrgang bzw bei der Truppmannausbildung gelehrt? War zumindest bei mir der Fall. Bist du ausgebildeter Feuerwehrmann oder ist das eine "Laienfrage"? Zur Frage: Bei der Umsatzung eines Befehls ist meiner Meinung nach IMMER GMV ANzuWENDEN! Ich zitiere mal aus den Ausbildungsunterlagen der Truppmannausbildung in Niedersachsen: Dienstliche Anordnungen, Weisungen und Befehle sind im Regelfall zu befolgen. Verweigerungsrecht bzw. -pflicht besteht bei Anordnung einer Straftat. Befehle können verweigert werden bei Verletzung der Menschenwürde, unverhältnismäßig hoher Eigengefährdung, Überforderung und fehlender Ausbildung oder Tauglichkeit für die angeordnete Maßnahme. Grüße Jens | ||||
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