Hallo Arvid,
Geschrieben von Arvid Graegerdanke für den Tip. Als Laienjurist lese ich hieraus aber eher, daß die (vier) großen Energieerzeuger, die ja auch das Verbundnetz betreiben, für dessen einwandfreie Funktion zu sorgen haben. Deren Kunden sind aber die einzelnen Stadtwerke oder Händler, nicht direkt der Endverbraucher.
Guck dir mal die §§ 14 und 16a an.
§ 14 richtet sich an die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen, was m.E. die regionalen Stadtwerke sind. Er referenziert auf §§ 12, 13, hier ist m.E. § 13 interessant.
Im Bereich der Gasversorgung ist § 16a an die Betreiber von Gasverteilnetzen gerichtet, er referenziert auf §§ 15, 16. Hier ist m.E. § 16 interessant.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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