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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Steuerorgan für Luftheber | 6 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 626602 | ||
Datum | 23.05.2010 17:20 MSG-Nr: [ 626602 ] | 3291 x gelesen | ||
Ist bissl verwirrend. Bei Steuerorganen 1,0bar steht dabei, das diese so nicht Verwendet werden durfen, und bei 1,5bar das sie Verwendet werden dürfen. Ich denke aber eher Nein. Aber alles nur Angaben auf der HP der Firma V... Google ist dein Freund :-) Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | ||||
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