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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Heik8o L8., Rinteln / Niedersachsen | 626565 | ||
Datum | 23.05.2010 14:32 MSG-Nr: [ 626565 ] | 238573 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Bergmann Also ich bin als Einsatzleiter tätig und brauche einen EAL. Dann ist das letzte worauf ich achte, eine Helmkennzeichnung. Zuerst einmal fallen mir eventuell eigene Leute ein, die für diese Position in Frage kommen. Dann habe ich noch bei Großschadenslagen eventuell meine Gemeindewehr im Einsatz, von denen ich auch die Leute kenne. Das mag ja bei euch funktionieren. Wir arbeiten hier Kreis- und sogar Länderübergreifend und da wird es mit dem Kennenlernen der Führungskräfte schon schwierig. Und da ich auch als EL tätig bin, heißt das ja nicht, das ich an Dienstbesprechungen der Stadt/KreisBM o.ä. teilnehme. Daher kenne ich auch nicht alle. Und aus der Praxis weiß ich, wenn ich überörtlich einen Zug anfordere, ich den Zugführer erstmal an seinen Streifen erkenne. Eine Weste trägt er nicht immer. Also für mich macht das als Qualifikationskennzeichnung schon Sinn. Geschrieben von Christian Bergmann Einmal kennzeichnet sie nur, das mal irgendwann, irgendwie ein Lehrgang besucht wurde. Da stimme ich dir natürlich zu. Aber auch die Fortbildung der Führung ist Pflicht. Steht auch in irgendeiner DV. Also am besten doch mit Klettband versehen. :-) Je nach dem, an oder ab. :-) Gruß Heilu | ||||
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