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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Tom 8S., Holzminden / NDS | 626513 | ||
Datum | 22.05.2010 19:45 MSG-Nr: [ 626513 ] | 239050 x gelesen | ||
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Geschrieben von Carsten Kranz das wäre ja ein Ding.......ich würde mich da nicht drum scheren. Guten Abend Carsten, ja am Ende sieht die Umsetzung, vorallem der Kleiderordnung in der Praxis häufig anders aus. Die HUPF-Kleidung war ja laut der alten VO auch nicht erlaubt, trotzdem wurde sie im großen Teil der Wehren eingeführt. Von dem Ergänzen der Ausgehuniform etc. mal abgesehen. Ist auch meiner Meinung nach völlig in Ordnung. Aber wenn das Land eine VO rausgibt, sollte diese auch zumindest halbwegs zu der Einsatzpraxis passen. Und ich behaupte da sind (oder müssen) Westen auf dem Vormarsch (sein). Aber zurück zu den Streifchen: Man könnte ja auch sagen, ALLE ausgebildeten Gruppenführer könnten im Einsatzfall eine einsatzspezifische Funktion, nämlich die des Gruppen bzw. Fahrzeugführers wahrnehmen, also bekommen alle ausgebildeten Gruppenführer einen Streifen. Für Zugführer das Gleiche. (Genau das selbe Argument hat ja Daniel Loehrke zu der "Helmbestreifungspflicht" der Stellvertreterfunktionen genutzt.) Ich befürche, dass, wenn es nicht eine eindeutige Entscheidung gibt, die Auslegung der VO von Landkreis zu Landkreis, vllt. sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich interpretiert wird und dann keiner mehr weiß was irgendwelche Streifen und Westen zu bedeuten haben. Viele Grüße, Tom | ||||
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