Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | unzumutbare Nachteile durch Einsatz? | 29 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 626426 |
Datum | 21.05.2010 18:56 MSG-Nr: [ 626426 ] | 6104 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Feuerwehr-Verordnung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
gesunder Menschenverstand
Geschrieben von jürgen schmitzGlaubt ihr im Ernst ein Beamtensesselpupser (bitte nicht negativ verstehen, geht nicht gegen Beamte) würden sich nicht mal den privat abgebrochenen Bleistift ersetzen lassen? Könnte dir zig Beispiele nennen, wo sich kommunale Mitarbeiter über die eigentliche Pflicht hinaus für ihren Arbeitgeber eingesetzt haben, Beschäftigte und Beamte...
Geschrieben von jürgen schmitzReicht es nciht, wenn Fm seinen A... hinhält? Nach eingängiger Durchforstung von LBKG, FwVO, GemO, UVV und GMV habe ich keine Verpflichtung finden können, dass ich als Feuerwehrangehöriger meinen A.... hinhalten muss.
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
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