Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | unzumutbare Nachteile durch Einsatz? | 29 Beiträge |
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 626416 |
Datum | 21.05.2010 18:06 MSG-Nr: [ 626416 ] | 6143 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von jürgen schmitzSewit wann gibts denn sowaas?
Das nennt sich i.d.R. 'Beurlaubung'.
Beispielhaft für NRW:
Geschrieben von LVo FF NRW§ 8 Beurlaubung vom aktiven Dienst (Einsatzabteilung)
Eine Beurlaubung aus wichtigem Grund ist durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr befristet möglich. Während dieser Zeit sind Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr nicht auf die Sollstärke anzurechnen.
Gruß,
Julian
Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.
"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus
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