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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gruppenführer anderer Ortswehr | 22 Beiträge | ||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 626391 | ||
Datum | 21.05.2010 14:51 MSG-Nr: [ 626391 ] | 5277 x gelesen | ||
Geschrieben von Jann Freese Mit der Einsatzleitung funktioniert dies ja nicht... Da kann ich ja nicht sagen .... Der Gruppenführer der unterstüznenden Feuerwehr ist erfahrener ich übergebe ihm nun die Einsatzleitung. Die Verantwortung für den Einsatz bleibt bei mir. So wurde mir es zumindest von der LFS beigebracht. Kann nur für RLP sprechen. Die Einsatzleitung muss die Gemeinde geregelt haben. In der Regel der zuerst eintreffende GF bzw. Einheitsführer der zustädigen FW. Wenn Du einem Erfahreneren GF die EL übergibst (was ja durchaus Sinn macht) dann hat er die Verantwortung! Die bleibt dann nicht bei dir..., ich glaube Du wirfst da was durcheinander. | ||||
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