Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | unzumutbare Nachteile durch Einsatz? | 29 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 626375 |
Datum | 21.05.2010 14:19 MSG-Nr: [ 626375 ] | 6192 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von Sebastian KahlWenn hier nur jeder 100ste so viel Energie in die ernsthafte Beantwortung von gestellten Fragen stecken würde, wie in die Formulierung eines solchen Stusses (von dem es hier vollkommen überflüssiger Weise auch noch mehr gibt), dann würden wir die Qualität schon mal um 100% steigern können.
Der Stuss gibt ironisch überspitzt formuliert das wieder was wahrscheinlich sich viele denken
Geschrieben von Sebastian KahlDieser resultiert meiner Ansicht nach daraus, dass der Feuerwehrangehörige zum Einen zur Teilnahme an den Einsätzen verpflichtet ist,
Merkwürdig aber das FSHG steht davon aber nichts. Aber das gilt ja nur für NRW:-)
Trotzdem hat man auch in NRW ausführliche Regelungen zum Kostenersatz, aber ich würde keine 200€ für Fußballtickets zurückverlangen wollen, da ich entweder nicht am Einsatz teilnehmen oder mich rechtzeitig ablösen lassen würde.
Also das ist mal wieder ein klassischer FPL und sollte in seine Sammlung aufgenommen werden.
--> FPL warum fängst du nciht mal an deine Beiträge in einem Blog zu sammeln;-)
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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