Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | unzumutbare Nachteile durch Einsatz? | 29 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8D., Edenstetten / Bayern | 626369 |
Datum | 21.05.2010 14:09 MSG-Nr: [ 626369 ] | 6245 x gelesen |
Bürgermeister
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Christian SchorerWenns nicht anders geht?
Wäre der Urlaubsflieger verpaßt worden, würdet ihr denn vom BGM den Urlaub für 2 Personen bezahlt haben wollen?
Klar ist es scheiße aber wo hörts auf und wo fängt es an?
Ich kann nichts Verwerfliches daran finden, wenn ein FA sich schon vor einer geplanten und wichtigen Abwesenheit, dienstfrei nimmt. Ob er das offizell mit der Wehrleitung ausmacht, muß jeder selbst wissen. Hilfreich wäre es allemal gegen das eigene schlechte Gewissen.
Gruß Harald
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