Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | unzumutbare Nachteile durch Einsatz? | 29 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS | 626368 |
Datum | 21.05.2010 14:05 MSG-Nr: [ 626368 ] | 6333 x gelesen |
Man man man...
Wenn hier nur jeder 100ste so viel Energie in die ernsthafte Beantwortung von gestellten Fragen stecken würde, wie in die Formulierung eines solchen Stusses (von dem es hier vollkommen überflüssiger Weise auch noch mehr gibt), dann würden wir die Qualität schon mal um 100% steigern können.
Oder anders: Wer nichts konstruktives zu berichten hat, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen.
Back to Topic: Ich denke auch, dass hier ein Schadenersatzanspruch besteht. Dieser resultiert meiner Ansicht nach daraus, dass der Feuerwehrangehörige zum Einen zur Teilnahme an den Einsätzen verpflichtet ist, ihm zum Anderen aber kein Schaden daraus entstehen darf. Nirgendwo scheint geschrieben zu stehen, dass diese Regelung explizit nur das Arbeits- oder Dienstverhältnis betrifft, noch steht geschriegen, dass die Verpflichtung zur Einsatzteilnahme bei einem voraussichtlichen Schaden von XX€ (im privaten Bereich) aufgehoben ist. Zumindest in Niedersachsen kann ich davon nichts finden.
Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|