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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | unzumutbare Nachteile durch Einsatz? | 29 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 626347 | ||
Datum | 21.05.2010 13:16 MSG-Nr: [ 626347 ] | 6407 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz dass ehrenamtliche Feuerwehrangehbrige Anspruch Ersatz der notwendigen baren Auslagen Diese Auslagen müssen sich auf das Ehrenamt beziehen, also mit der Feuerwehrtätigkeit in Beziehung stehen. Im dem geschilderten Fall sehe ich Ersatzpflicht der Kommune. Mein Tipp: Direkt mit dem Bgm sprechen und versuchen, einen Kompromiss zu erzielen. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
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