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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | unzumutbare Nachteile durch Einsatz? | 29 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 626306 | ||
Datum | 21.05.2010 10:58 MSG-Nr: [ 626306 ] | 6624 x gelesen | ||
Hallpo, Nachtrag: Geschrieben von jürgen schmitz es gäbe keine versicherung dafür Eine beliebte Ausrede der Aufgabenträger. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht zwischen FW-Mann und Gemeinde und hat überhaupt nichts damit zu tun, ob die Gemeinde sich dagegen versichert hat. Hat sie keine Versicherung abgeschlossen (weil sie z.B. die Beiträge sparen will), muss die Gemeinde den berechtigten Nachteilsausgleich aus der eigenen Kasse bezahlen. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
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