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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Auschlußkriterium / Einstellungsuntersuchung Werkfeuerwehr | 3 Beiträge | ||
Autor | Mela8nie8 A.8, Bergisch Gladbach / NRW | 625950 | ||
Datum | 18.05.2010 23:08 MSG-Nr: [ 625950 ] | 3758 x gelesen | ||
Hallo Tom, für deinen speziellen Fall wird Dir hier vermutlich niemand eine treffende Antwort liefern können... Natürlich wird in aller Regel auch bei einer Werkfeuerwehr (zumindest bei denen, die ich kenne) eine Einstellungsuntersuchung erfolgen, denn welche Firma holt sich schon gerne ein "faules Ei" ins Nest? Ob deine spezielle Verletzung nun ein ausschlaggebender Punkt ist, um Dich nicht einzustellen, wird Dir nur der untersuchende Arzt selbst mitteilen können, denn diese Entscheidung liegt letztlich in seinem Ermessen. Da es sich bei einer Einstellungsuntersuchung um einen, von der Firma beauftragten Arzt bzw. Werks- / Arbeitsmediziner handeln wird, wird sich wohl kaum eine Firma über die Empfehlung des Arztes hinweg setzen. Heißt also, wenn der Arzt der Firma mitteilt, dass du die Einstellungsuntersuchung nicht bestanden hast, ist an dem Punkt leider Schluss für Dich. Die G26.3 Untersuchung wird, zumindest bei der Firma wo ich arbeite, direkt in die Einstellungsuntersuchung integriert, man macht also keine zwei getrennten Untersuchungen. Untersucht werden die üblichen Dinge, wie Sehen (räumlich, rot-grün, Sehschärfe), Hören, Gewicht, allgemein der Bewegungsapperat (ggf. Fehlstellungen bei Wirbelsäule, Beinen, Armen, usw.), Gleichgewichtssinn, Blut- und Urin, Belastungs-EKG und Lungenvolumen (hoffe, ich habe jetzt nix vergessen). Wünsche Dir auf alle Fälle viel Erfolg! | ||||
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