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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung Freiwillige Feuerwehr und Schule | 10 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 625011 | ||
Datum | 12.05.2010 16:02 MSG-Nr: [ 625011 ] | 3651 x gelesen | ||
Hallo Michael, in diesem Fall ist es eine KANN-Bestimmung, da Schüler nicht explizit im FSHG aufgeführt sind. Ein Blick ins Landesschulgesetz hilft da weiter: Quelle: SchulG §43 (3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien Da du volljährig bist kannst du den Antrag selbst stellen. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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