Hallo Ihr,
ich würde mal gerne wissen, ob Ihr eine Lösung für mein "Problem" habt.
Ich besuche bei der Freiwilligen Feuerwehr in NRW einen Funkerlehrgang. Die Feuerwehr hat mich per Anschreiben dort hin bestellt und vermerkt, dass eine Zulassung nur nach Teilnahme an ALLEN Ausbildungterminen erfolgt.
Dieser Lehrgang findet immer Freitags im Zeitraum von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr statt.
Zurzeit bin ich Schüler, 18 Jahre und mache mein Abitur.
Mein Politiklehrer hat eine Besichtigung des Ford-Werkes in Köln angesetzt, die im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr (In Köln, Hin- und Rückfahrt nicht mit einberechnet) stattfindet.
Die Frage ist, ob ich mitfahren muss, oder ob ich aufgrund einer "Gesetzeslage" sagen kann, dass ich Abends zu einem Lehrgang der Feuerwehr muss.
Laut FSHG ist die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Pflegen etc. Pflicht.
Desweiteren ist ja vermerkt, dass Der ARBEITGEBER einem Freistellen muss, aber die Schule ist ja in dem Sinne kein Arbeitgeber oder?!
[Erledigt hat sich das Thema, da die Fahrt aus anderen Gründen verschoben wurde, aber eine eindeutige Lösung würde ich schon gerne für ein solches Problem finden]
Gruß Michael.
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