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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 624957 | ||
Datum | 12.05.2010 08:31 MSG-Nr: [ 624957 ] | 10348 x gelesen | ||
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Geschrieben von Maik Zeugner ist eine schwierige Frage mit der EL. Ich bin der Ansicht das eine Katastrophenschutzeinheit schlecht einsatzleitend tätig werden kann, wenn es gar keine Katastrophe gibt. Also wiegesagt - Meine persönliche Meinung (aus dem Bauch raus). Im Offiziellen Sprachgebrauch sind wir keine Katastrophenschutzeinheit. Das behalten sich die Länder vor. KAT ist Länder Sache. Offiziell sind wir die Einsatz und Zivilschutzorganisation des Bundes, auch wenn wir ein fester Betstandteil des KATS sind. Gunnar Kreidl | ||||
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