Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 624914 |
Datum | 11.05.2010 22:14 MSG-Nr: [ 624914 ] | 10482 x gelesen |
Infos: | 06.05.10 ISM RLP
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Einsatzleiter
Einsatzleiter
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Einsatzleiter
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Moin,
Geschrieben von Christian Trachternach
Es kann doch nicht sein, das der EL sich um jeden Fm. kümmern muss, dem irgendwas angedroht wird. Vor allem, wie macht man das beim klassischen Rd. Einsatz mit einem RTW/BEF? wer ist denn da EL ?
Es hat nur mit der Zielsetzung des Paragraphen wenig zu tun, wenn man da jetzt jegliche Handlung gegen wen in guter Absicht handelnden mit reinpackt. Es ging um die Verwerflichkeit, staatlich angordnete Verfügungen durch Gewalt gegen die Ausführenden zum eigenen Gunsten zu vereiteln.
Der gemeine FA kann aber keine Platzverweise oder dergleichen erteilen, bestenfalls vertretend für den EL sie übermitteln. Und das ist IMHO auch gut so, wenn man sich die daran hängenden juristischen Feinheiten anschaut.
Gruß,
Thorben
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