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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 624909 | ||
Datum | 11.05.2010 21:44 MSG-Nr: [ 624909 ] | 10523 x gelesen | ||
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Hallo nochmal! Wieso geht das Geschrieben von Maik Zeugner Ebenso wird bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not einen Hilfeleistenden der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt behindert oder ihn dabei tätlich angreift. übers Ziel hinaus? Es kann doch nicht sein, das der EL sich um jeden Fm. kümmern muss, dem irgendwas angedroht wird. Vor allem, wie macht man das beim klassischen Rd. Einsatz mit einem RTW/BEF? wer ist denn da EL ? Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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