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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Funkgeräteholster am PA | 6 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 624881 | ||
Datum | 11.05.2010 18:46 MSG-Nr: [ 624881 ] | 2717 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Jörg Es ist das meiste davon ja auch nachvollziehbar und richtig nur, was ist mit anderen Holstern und Tools usw, die man am z.B. Gurt, an der Jacke oder sonst wo anbringen kann? Was ist geprüft und was nicht? Sind z.B. Helmlampen geprüft und zugelassen? s. unsere STellungnahme auf www.atemschutzunfaelle.eu hier gehen wir übrigens auf das Problem auch rechtlich in der Bewertung ausführlich ein, weil es da noch problematischer für z.B. Rettungs-PA bzw. RIT-Packs ist: http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/atemschutz_-_notfallmanagement.html Geschrieben von Alexander Jörg Was wären die Folgen wenn an einem PA so ein Holster dran ist? ich habe schon geschrieben, dass hinten am PA das maximal suboptimal schon von der Handhabung her ist. An der Begurtung vorn gilt für mich nur das was immer gilt, s.o. Geschrieben von Alexander Jörg Bei Absturz oder wenn ein Schlauch platzt oder wenn, was weß ich, das Strahlrohr den Geist aufgibt wird man wohl kaum einem solchen Holster die Schuld daran geben können?! dann nicht, aber nochmal Holster hinten am PA ist NICHT sinnvoll! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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