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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 624821 | ||
Datum | 11.05.2010 08:36 MSG-Nr: [ 624821 ] | 241247 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorben Gruhl Und würde man sie entnehmbar verbauen, könnte man sie zu all dem bei Bedarf auch Abseits des Fahrzeugs betrieben. Sehe irgendwie keinen Sinn darin, einen standardmäßig autarken Ausrüstungsgegenstand festzunageln. Moin nach OS, es kommt halt darauf an was man im Einsatzgebiet abzudecken hat und welche taktischen Möglichkeiten sonst noch so vorhanden sind. Wir haben in unserer Außenwache auch ein TSF-W stehen. Auf Grund der kurzen Ausrückzeiten ist das Fahrzeug http://www.feuerwehr-hambuehren.de/include.php?path=content/content.php&contentid=6 so oft als erstes an der Einsatzstelle, dass die TS oft als Brandstellenpumpe betrieben wird und im Fahrzeug verbleiben kann. Sie wird eigendlich nur als FPN betrieben. In den letzten zehn Jahren haben wir die TS bis auf ein bis zwei Ausnahmen nicht bei Einsätzen ausladen müssen. Das ist bei 195 kg Einsatzgewicht und der Entnahmehöhe auch kein Vergnügen. Allerdings haben wir auch genug Alternativen zur Verfügung. Daher kann es theoretisch im Einzelfall Sinn machen bzw. verständlich sein wenn eine TS fest verbaut wird, um den Nebenantrieb einzusparen. Ich persönlich würde mir die Möglichkeit der entnehmbaren TS nicht verbauen. Ich würde ein TSF-W so wie unseres auf jeden Fall wieder beschaffen. Meine Meinung zum StLF: Überflüssig.... Viele Grüße nach OS, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | ||||
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