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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 624664 | ||
Datum | 10.05.2010 06:29 MSG-Nr: [ 624664 ] | 242961 x gelesen | ||
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Mahlzeit.. nochmal in Ruhe gelesen: a) Das Fahrzeug 1x1 erschliesst sich mir immer noch nicht zu 100% aber einen Gerätewagen mit Staffel hab ich gefunden. Ansonsten LF ohne Tank.. mh.. b) Brandschutzbedarfsplan ist leider nur die Ausnahme als denn die Reglung. Ich hätte mir dort was verbindlicheres ähnlich dem vorgestellt. c) Gut: Wer durch den TM fällt fliegt raus.. d) gut §8 (7) mit dem man ein konkretes Druckmittel gegen Führungskräfte hat und diese nicht noch bis zu ihrem MHD durchgeschleppt werden müssen. e) Anlage 1 2.1.1 eigentlich obsolet da TLF 10/20 in absehbarer Zeit in der Norm f) Anlage 1 2.2.3 da war es wieder das TLF 20/25 g) eigentlich wird in der Anlage 1 nicht einmal eine konkrete Fahrzeugbezeichnung und die zugehörige DIN verwendet h) Anlage 3 1.1 + 1.2 warum hat man sich hier nicht an die HUPF angelehnt? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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