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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 624611 | ||
Datum | 09.05.2010 17:30 MSG-Nr: [ 624611 ] | 243760 x gelesen | ||
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Geschrieben von Kevin Müller ich kenne jetzt die alte Verordnung nicht, aber was ich ganz interessant fand, war die Aufschlüsselung der nötigen Qualifikationen für Funktionen, v. a. für den Zugtrupp. Rein interessehalber, ist das so schwarz auf weiß auch in anderen BL geregelt? Wozu? Steht doch alles in der FwDV 3 Gruppe: 1/8/9 (also 1 GF, 8 Mannschaftsdienstgrade, gesamt 9) Staffel: 1/5/6 (also 1 GF, 5 Mannschaftsdienstgrade, gesamt 6) selbst. Trupp: 1/2/3 (also 1 GF, 2 Mannschaftsdienstgrade, gesamt 3) Zugtrupp: 1/2/3 (also 1 GF, 2 Mannschaftsdienstgrade, gesamt 3) Neu ist für mich, dass der ZF Teil des Zugtrupps ist. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | ||||
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