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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helden des Alltags - oder Werben für das Ehrenamt, das ausblutet | 69 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 623688 | ||
Datum | 03.05.2010 09:19 MSG-Nr: [ 623688 ] | 19935 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch Ich kann zwar auf der Organisationsebene "Leitstelle" die Wehr aus dem System nehmen / eingeschränkt alarmieren lassen. Ich habe aber keine festgeschriebenen Faktoren wann ich das der Politik melden kann. Das abmelden der Funktion Brandschutz sollte dann auch an den BGM gehen, da er letztlich die Aufgabe als gesetzlichen Auftrag hat. Wenn Seine eigene Struktur das nicht leisten kann ist der zu informieren. Schließlich ist er der oberste Dienstherr. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | ||||
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