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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helden des Alltags - oder Werben für das Ehrenamt, das ausblutet | 69 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 623625 | ||
Datum | 02.05.2010 21:31 MSG-Nr: [ 623625 ] | 20137 x gelesen | ||
Mahlzeit. Bei den Märchen mit den realistischen Alarmübungen, fallen mir auch Weihnachtsmann und Osterhase ein. Wer behauptet das der abwehrende Brandschutz nicht ausführbar sei? Und was hat das mit "möchten" zu tun? Es gibt einen klaren gesetzlichen Auftrag. Da ist kein dispositives Recht, da ist nur gebundenes Verwaltungshandeln. Würde ich in einem solchen Amt nicht melden, würde ich meine Pflichten verletzen. Deshalb beantworte ich die Frage klar mit: Ja. Das ist keine schöne Sache. Aber wer behauptet schon das jedes Amt schön ist? ;-) Da gilt auch der alte Amtsspruch: Wer schreibt, der bleibt. MfG. Paul | ||||
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