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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | EU verklagt Deutschland wegen Vergabe von Rettungsdienst und so... | 30 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü | 623275 | ||
| Datum | 30.04.2010 17:49 MSG-Nr: [ 623275 ] | 8347 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lorenz Warnke Warum das denn nicht ? Wenn die Dienstleistungen des Unternehmens klar an die Landesgesetze gekoppelt sind und SEG's etc. regelmäßig in Praktikumstätigkeiten im Tagesgeschäft RD eingebunden sind, wäre es durch aus möglich sie als "notfallerprobt" zu bezeichnen. Naja, das mag ja auf dem Papier funktionieren mit dem Recht auf Praktikas, aber in der Realität möchte ich mir das nicht verstellen müssen, Da gehts dann los, wer hat Vorrang? eigene Praktikanten zu Berufsausbildung, nur San-Trupps, nur SEG, Nur MTF, nur SAN, nur RH, ich welcher Reihenfolge? Realistisch sieht das doch momentan so aus, das die Ehrenamtlichen, die auch in SEG und weiss der Geier wo im K-Schutz tätig sind, entweder ne SAN-Ausbildung haben, die für den RD-nicht umbedingt sich eignet, oder ne RS/RH- Ausbildung haben und in dieser Funktion dann auch als 2. auf dem RTW fahren. Es ist für die Zusammenarbeit sicher sehr von Vorteil, wenn die Kräfte, die dann im K-Fall/ MANV wieder zusammenarbeiten sich auch schon vorher kennen und auch einschätzen können. DAs halte ich bei den "kommerziellen Dienstleistern" für zwar auf dem Papier für ebenfalls umsetzbar, aber in der Realität für absolut illusorisch (es mag hin und wieder Ausnahmen geben) Wir haben ein System in Deutschland, das trotz diverser Macken in den Fällen wo es benötigt wird funktioniert und das sollten wir uns nicht von irgendwelchen Bürokraten zerstören lassen. | ||||
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