Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Schlauchschellen an C-Rohren | 17 Beiträge |
Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 622653 |
Datum | 26.04.2010 16:37 MSG-Nr: [ 622653 ] | 18148 x gelesen |
In my Opinion = meiner Meinung nach
Moin,
zur Vertiefung empfehle ich die Bauvorschriften & Richtlinien 2008 des Germanischen Lloyds, I Teil 1, Abschnitt 12 "Brandschutz und Feuerlöscheinrichtungen". Dort findet man u.a. geschrieben ---Germanischer Lloyd, --- 1.3 Zulassung von Löschgeräten
Für die Brandbekämpfung erforderliche Einrichtungen, wie Schläuche, Strahlrohre, Feuerlöscher, Brandschutzausrüstungen und Löschmittel, müssen von den zuständigen nationalen Stellen für die Verwendung an Bord von Seeschiffen zugelassen sein. .
Weiterhin nicht zu vernachlässigen sind folgende Regelwerke:
- SeeBG
- IMO
- SOLAS
- ...
Viel Spass bei der Suche oder leitet das Problem an Euren Schiffsinspektor weiter (wozu gibt es den sonst in der Reederei?).
MkG
Volker
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