Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ein KFV so etwas bzw. ist es rechtlich in Ordnung??? | 19 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 622595 |
Datum | 26.04.2010 12:08 MSG-Nr: [ 622595 ] | 8925 x gelesen |
Landesfeuerwehrverband
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Grundgesetz
Hallo Kameraden , eine Frage an die Rechtsexperten unter euch,
mich bzw. unsere Wehrführung beschäftigt folgendes Problem,unser Kreisfeuerwehrverband will nach Entscheidung am letzten Verbandstag
nur noch Anträge für Auszeichnungen an den LFV oder DFV weiterleiten oder Auszeichnugen innerhalb des KFV vornehmen bzw. bearbeiten ,wenn mindestens 1 Delegierter der betroffenen Feuerwehr am entsprechenden vorherigen Verbandstag des KFV teilgenommen hat.
Wie sieht die Sache rechtlich aus?
Verstößt das nicht gegen das GG ,weil der ggf.auszuzeichnende Kamerad in diesem Moment bei evtl. gleich vorliegenden Voraussetzungen benachteiligt wird,nur weil aus welchen Gründen auch immer ,kein Kamerad aus seiner (Heimat)Wehr zu
" Onkel-Hottes-Märchenstunde" kann/will?
Eure Meinungen zu dem Thema.
Zur Zeit betrifft es uns noch nicht.....könnte ggf. aber irgendwann auf uns zukommen
MkG
Lars
P.S. Ich persönlich kann auch ohne KFV leben...
Nachzulesen hier Hier Seite 20 Bericht 15. VV KFV 2009 hier auch angeführt um welche Auszeichnungen es sich handeln würde.
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| 26.04.2010 12:08 |
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Lars7 B.7, Zwinge | |