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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | EU und Arbeitszeit... | 17 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 622563 | ||
Datum | 25.04.2010 22:12 MSG-Nr: [ 622563 ] | 5535 x gelesen | ||
Hallo Frank, ich als hessischer Landesbeamter muss mir alle 5 Jahre meine "Nebenbeschäftigung" als EH-Ausbilder (Vergütung läuft über die Übungsleiterpauschale, also aus steuerrechtlicher Sicht gesehen eben kein Beschäftigungsverhältnis, für das Lohn- / Einkommenssteuer bezahlt werden müsste) genehmigen bzw. die Genehmigung verlängern lassen. Von daher kann ich mir es (zumindest in meinem Bereich) nicht vorstellen, dass eine Selbstständigkeit "nebenbei" überhaupt genehmigungsfähig ist... MfG Andreas | ||||
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