Moin,
Geschrieben von Lüder Pott
Davon unabhaenig gibt es vom Land pro Gemeinde ein Hessen KatS LF10/6, die gefoerdert werden. Die Fahrzeuge werden vom Land als Sammelbeschaffung realisiert. Dabei muss die Gemeinde AFAIK das Fahrgestell bezahlen. Bei der Ausstattung des Fahrgestells und bei der Bestueckung eines Rolladens bestewht Gestaltungsmoeglichkeit. Benoetigt die Gemeinde weitere LF 10/6, kann man sich bei der Beschaffung des Landes draufhaengen, zahlt aber mehr Eigenanteil...
tja, in Hessen... In Nds kannst dich bestenfalls auf die jährlich zwei-Fzg-pro-Jahr-Lotterie des Landes bewerben. Also recht aussichtslos...
Gruß,
Thorben
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