Geschrieben von Stefan R.ich habe mal eine Frage zur Richtlinie zur Beschaffung von KatS LF's.
Es gibt bzwei Arten vo KatS - LF:
Fahrzeuge des Bundes, beschafft vom Bund in den letzten 30 Jahren. Diese werden wohl auch durch den Bund ersetzt. Wo diese genau hinkommen, wann diese kommen und ob diese 1:1 ersetzt werden, haengt von vielen verschiedenen Dienststellen ab.
Fahrzeuge vom /Bund kosten die Gemeinde nichts, allerdings hat die Gemeinde auch kein Mitspracherecht beim Ausbau.
Davon unabhaenig gibt es vom Land pro Gemeinde ein Hessen KatS LF10/6, die gefoerdert werden. Die Fahrzeuge werden vom Land als Sammelbeschaffung realisiert. Dabei muss die Gemeinde AFAIK das Fahrgestell bezahlen. Bei der Ausstattung des Fahrgestells und bei der Bestueckung eines Rolladens bestewht Gestaltungsmoeglichkeit. Benoetigt die Gemeinde weitere LF 10/6, kann man sich bei der Beschaffung des Landes draufhaengen, zahlt aber mehr Eigenanteil...
Grüße
Lüder Pott
Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...
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