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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaVerkehrsleitkegel29 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional622085
Datum22.04.2010 00:21      MSG-Nr: [ 622085 ]16113 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Stefan JurgahnWo ist da jetzt eine gegenteilige Aussage?

In der von dir selbst verlinkten Seller-Info steht nichts von "zusätzlich". Es heisst dort
Die angestrebte Änderung der StVZO bewirkt die Gleichstellung des Faltleitkegels mit dem Warndreieck, damit die Faltleitkegel künftig alternativ zum gesetzlich vorgeschriebenen Warndreieck in jedem Fahrzeug mit geführt werden können. Diese Änderung wir EU-weit erfolgen.

Das ist schon insofern Unsinn, weil eine Änderung der (deutschen) StVO gerade keinen EU-weiten Einfluß hat.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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