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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Verrücktester Feuerwehr-Einsatz des Jahres (?) | 70 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 621218 | ||
Datum | 17.04.2010 20:49 MSG-Nr: [ 621218 ] | 19862 x gelesen | ||
Geschrieben von Albert Kißlinger Das Risiko war dem Leitstellenpersonal einfach zu groß, dass doch etwas ernstes vorliegt. Das ist der Normalfall. So genau dass eine Leitstelle das über Notruf gemeldete Feuer einem bei der Gemeinde angemeldeten Feuer zuordnen kann kann man das nicht differenzieren. d.h. im Zweifel wird zu jedem über Notruf gemeldeten Feuer alarmiert. In sofern ist für den normalen Bürger die Anmeldung des Feuers bei der Leistelle (auch mangels Zuständigkeit) entbehrlich und tlw. sogar schlicht lästig. Die wenigen Fälle in denen es Sinn macht wird die Gemeinde als zuständige Stelle als Meldeauflage in der genehmigung benennen. Die Anmeldung des Feuers bei der Gemeinde als eigentlich zuständige Stelle ist dann im Zweifel vor allem für die Frage "zahlt er - oder zahlt er nicht" im falle eines Einsatzes relevant ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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