| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Bezuschussung bestimmter Feuerwehrfahrzeuge | 8 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8B., Worms / Rheinland-Pfalz | 620652 |
| Datum | 15.04.2010 14:19 MSG-Nr: [ 620652 ] | 2947 x gelesen |
Ministerium des Innern und für Sport
1. Europäische Norm
2. Englisch
Hallo,
ich nehme an du Beziehst dich auf RLP?
Da gibt es eine neue Förderrichtlinie vom ISM.
Weiterhin steht hier:
Geschrieben von ISM
Hinweis
Als Neufahrzeug im Sinne der Förderbestimmungen wird auch ein Vorführfahrzeug anerkannt, sofern
- es nicht älter als 18 Monate ist,
- es nicht mehr als 20.000 km zurückgelegt hat,
- ein ggf. vorhandener Nebenantrieb (z.B. Drehleiter) nicht mehr als 200 Stunden in Betrieb war,
- die Bereifung und Lackierung neuwertig sind,
- eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846 durchgeführt wurde,
- der Lieferant Garantie wie für ein Neufahrzeug leistet
Auf Antrag des Aufgabenträgers kann die Bewilligungsbehörde in begründeten Einzelfällen von der Erfüllung der drei erstgenannten Voraussetzungen absehen.
MfG
Daniel
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| | 15.04.2010 14:09 |
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Jako7b T7., Bischheim |
| | 15.04.2010 14:15 |
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., Nentershausen |
| | 15.04.2010 14:19 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) |
| | 15.04.2010 14:19 |
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Dani7el 7B., Worms | |