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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaBezuschussung bestimmter Feuerwehrfahrzeuge8 Beiträge
AutorDani8el 8B., Worms / Rheinland-Pfalz620652
Datum15.04.2010 14:19      MSG-Nr: [ 620652 ]2947 x gelesen

Hallo,

ich nehme an du Beziehst dich auf RLP?

Da gibt es eine neue Förderrichtlinie vom ISM.

Weiterhin steht hier:

Geschrieben von ISM
Hinweis
Als Neufahrzeug im Sinne der Förderbestimmungen wird auch ein Vorführfahrzeug anerkannt, sofern
- es nicht älter als 18 Monate ist,
- es nicht mehr als 20.000 km zurückgelegt hat,
- ein ggf. vorhandener Nebenantrieb (z.B. Drehleiter) nicht mehr als 200 Stunden in Betrieb war,
- die Bereifung und Lackierung neuwertig sind,
- eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846 durchgeführt wurde,
- der Lieferant Garantie wie für ein Neufahrzeug leistet
Auf Antrag des Aufgabenträgers kann die Bewilligungsbehörde in begründeten Einzelfällen von der Erfüllung der drei erstgenannten Voraussetzungen absehen.


MfG
Daniel


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 15.04.2010 14:09 Jako7b T7., Bischheim
 15.04.2010 14:15 ., Nentershausen
 15.04.2010 14:19 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.04.2010 14:19 Dani7el 7B., Worms
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