Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Beschaffung Fahrzeuge | 23 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 619101 |
Datum | 09.04.2010 19:26 MSG-Nr: [ 619101 ] | 7365 x gelesen |
1.Die 2. Bergungsgruppe (kurz: 2. BGr) ist Bestandteil des Technischen Zuges beim THW.Sie ist neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, mit zusätzlichen, schwereren Komponenten Ausgerüstet.Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge.
2.SanH-Lehrgang der JUH
Drehleiter mit Korb
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
1. Druckluftatmer (ehem. DDR) = Pressluftatmer
2. vollautomatische Drehleiter
Einsatzleitwagen
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Drehleiter mit Korb
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Ulrich Cimolinoüblicherweise ist das ausreichende Rettungsgerät der Fw in Deutschland bis inkl. dem 2. OG: vierteilige Steckleiter...
Ich weiß, ich wohne im 3. Vollgeschoss nach ThLBO - im Ernstfall würde ich da auch noch ganz ohne Leiter rauskommen. Scheinbar aber nicht in Thüringen, wenn die Bebauung dort 3-5 Vollgeschosse hat, dann MUSS nach Anlage 1 in Stufe B2 eingeordnet werden. Im Wortlaut:
BT2:
- Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen
- Wohngebäude
- Gewerbebetriebe, Handwerksbetriebe und Beherbergungsbetriebe bis 12 Gastbetten,
- Verkaufsstätten größer 1 000 m² Geschossfläche, Lagerplätze
- keine oder nur eingeschossige kleine bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung
- geringer Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene
Das bedeutet, es muss zwingend vorgehalten werden:
- (H)LF 10/6
- DLK 18/12
Ist die Gemeinde gleichzeitig Stützpunktwehr muss sie auch die Stufe 2 der Anlage 1 erfüllen, bedeutet:
- HLF 10/6
- TLF 16/24-Tr
- DLA (K) 23/12
- ELW 1
Wie CP schon bemerkt hat führt dies und die gleichzeitig hohen Anforderungen dafür einen RW 'zu benötigen' zur inflationären Verteilung von DLK, beim PKlemm dürfte man dann mancherorts wohl zur großen Sternfahrt blasen um einen modernen PKW mittels zwei S90 zu erschrecken.
Deshalb meine Frage, wieweit diese Regeln starr sind. Eine überwiegende Bebauung mit Häusern mit drei Vollgeschossen lässt sich ja schlecht wegdiskutieren, d.f. die Eingruppierung in B2. Kann da irgendjemand mit Hirn dann sagen 'Moment, das steht zwar da, aber wir brauchen keine DLK' oder ist diese dann in jedem Fall vorzuhalten?
Wir hier in der Ecke könnten Feuer jedenfalls mit DLKs auswerfen, wenn wir in jede B2-Gemeinde nach ThürFwOrgVO eine stellen (und bezahlen) müssten.
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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