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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ist der ehrenamtliche Kreisbrandrat noch zeitgemäß ? Bayern | 93 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618667 | ||
Datum | 08.04.2010 12:13 MSG-Nr: [ 618667 ] | 37239 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gunnar Kreidl In unseren Fall musste unser KBM nachträglich die Nutzungsänderung unsere Liegenschaft bewerten und fordert jetzt nachträglich eine Menge Bauliche Maßnahmen damit wir weiter unsere Unterkunft so nutzen können wie wir es gewohnt sind Warst Du nicht brav zu Deinem KBM, bei so vielen Nachforderungen? :-) Aber Scherz beiseite: ist Eure OV-Unterkunft schon älter? Weil sich die Bauordnungen der Länder die letzten Jahre ja auch in einigen Bereichen verschärft haben, und somit bei einer Beurteilung nach derzeitigem Recht die eine oder andere Kompensation notwendig wird... bei uns brauchen die Feuerwehrgerätehäuser jetzt in der Regel einen zweiten baulichen Rettungsweg aus dem Lehrsaal, wegen der möglichen Personenzahlen. Und für eine Nutzungsänderung braucht man halt mal (zumindest bei uns in Bayern, aber wird bei Euch auch nicht anders sein) eine Baugenehmigung. Gruß Markus | ||||
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