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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ist der ehrenamtliche Kreisbrandrat noch zeitgemäß ? Bayern | 93 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 618567 | ||
Datum | 07.04.2010 23:36 MSG-Nr: [ 618567 ] | 37797 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M@yer In BaWü ist seit der letzten Novellierung des Feuerwehrgesetzes (Ende 2010) der Kreisbrandmeister hauptamtlich zu bestellen. 1. Das war faktisch vorher auch schon so. Bis auf einzelne Ausnahmen waren alle KBMs bei den Landkreisen beschäftigt und haben da hauptamtlich VB, KatS und Feuerwehrwesen gemacht. 2. Zusätzliche Stellen in den Landkreisen wird es durch die hauptamtlichen KBMs nicht geben. 3. Die KBM-Entschädigung fürs Ehrenamt (bis zu 500-750,- steuerfrei) wird es für die hauptamtlichen KBMS logischerweise nicht mehr geben. 4. Der KBM ist kein Einsatzbeamter, macht also Dienst bis 65. Oder er ist "nur" Tarifbeschäftigter und macht bis 67. Für einen BF'ler kaum eine Alternative. 5. Es gibt keine Qualifikationsanforderungen für den KBM. FF-Ausbildung oder Verwaltungslaufbahn ist ausreichend. Insgesamt nicht unbedingt ein Zeichen für Qualität und Fortschritt. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | ||||
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