Hallo Markus,
so schnell erschießt ein Polizist auch nicht ein Tier. Soviel ich weiß, darf er es auch gar nicht, höchstens bei Gefahr im Verzug oder Notwehr.
Wir hatten vor einigen Jahren so einen Fall.
Im Zuge der "Vogelgrippe" wurde ein Schwan gefunden, der kurz vorm Sterben war. Lt. Anordnung war damals unser KBM vor Ort und die Polizei. Diese wollten oder durften das Tier nicht töten, sonder es mußte der zuständige Jäger verständigt werden. Der kam dann nach einger Zeit auch an und erlöste das Tier .
Ob da was dran ist, wegen des Tötungsverbotes durch Polizei weiß ich nicht, Da müßte man mal einen Polizisten fragen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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