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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Hätte hier ein Rauchmelder helfen können? | 27 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 616265 | ||
Datum | 27.03.2010 18:06 MSG-Nr: [ 616265 ] | 5714 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz Dann wäre allerdings der Kaufbeleg doch da, oder? ... ich hebe meine Kaufquittungen aber keine 10 Jahre auf ... Geschrieben von Peter Lieffertz Mit dem Argument kannst du auch alle Feuerwehren einsparen. ... was hat die Feuerwehr jetzt damit zu tun - da stehe ich auf dem Schlauch. Die wird ja eben dafür vorgehalten, wenn irgendwas nicht "bestimmungsgemäß lief" und der Bürger alleine nicht mehr zurecht kommt: § 1 (3) HBKG: "Der Brandschutz, (...) sollen den Selbstschutz der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen." ... nur am Rande: § 13 (5) Hessische Bauordnung fordert ohnehin schon: "Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird." ... mit Übergangsfrist bis 2014 ... da jetzt nochmal eine Kontrollinstanz draufzuhängen hielte ich (auch aus Kostengesichtspunkten für den Bürger) für übertrieben Gruss Gerhard Gruss Gerhard | ||||
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