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Thema | Beurteilung einer Risikoanalyse | 26 Beiträge |
Autor | Davi8d S8., Bergfeld / Niedersachsen | 615895 |
Datum | 25.03.2010 09:58 MSG-Nr: [ 615895 ] | 7045 x gelesen |
1. Schnellangriffseinrichtung zur schnellen Wasserabgabe
2. Sachsen
Geschrieben von Frank Hauwetter Entsprechend sinngemäss die Hinweise jeweils dazu:
"es bestehen keine Rechtsansprüche bzgl. der Einhaltung der Hilfsfrist"
und
"eine Überschreitung der Hilfsfrist ist in bestimmten Fällen zulässig"
Wenn die beiden Aussagen wirklich immer dann als "Ausrede" genannte werden, dann kann im Normalfall nie etwas geändert werden, weil man sich schließlich diese obenaufgeführten Punkte hat.
Ich habe meine Dienst in SA bei der Freiwillige Feuerwehr quittiert, da ich dermaßen Ärger im nachhinein bekommen habe als die Sirene lief, dass ich mir einfach dachte,dass ich mir diesen Stress nicht mehr antue.
Mir wurde klipp und klar deutlich gemacht, wenn Wochentags zwischen 8 und 18 uhr die Sirene läuft nicht am Gerätehaus zu erscheinen. Schließlich sind wir abgemeldet.
*Ironie an*
Menschen leben sind in Gefahr, aber wir sind abgemeldet. Oh, da hinten brennts. Mist ist mein Haus. HIIIILLLLLFFFEE es brennt. Immer mit der Ruhe, die Feuerwehr kommt gleich.
Haus in der Zeit abgebrannt mit KInd und KEgel.
Rechtlich kann man da nichts tun, wir sind abgemeldet zu der Zeit.
*Ironie aus*
Den Einsatz hätte man auch zu Zweit erledigen können, da es sich in dem Fall nur um Unterstützende Tragehilfe gehandelt hat.
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