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Thema | Beurteilung einer Risikoanalyse | 26 Beiträge |
Autor | Fran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt | 615851 |
Datum | 24.03.2010 21:14 MSG-Nr: [ 615851 ] | 7138 x gelesen |
Landkreis
1. Schnellangriffseinrichtung zur schnellen Wasserabgabe
2. Sachsen
Insgesamt wird der Widerspruch noch grösser, wenn man die Arbeitshinweise zur Hand nimmt und da für einen Standardbrand sowie für eine Standard-TH innerhalb besagter 12 min immer eine Gruppe vor Ort haben soll und in weiteren 3 min eine zusätzliche Staffel.
Inwiefern das schaffbar ist, wenn mehrere Wehren tagsüber im Umkreis so "abgemeldet" sind steht auf einem anderen Blatt, zumal öfters auch die Wehren die noch kommen nicht unbedingt mit einer Staffel ausrücken, sondern deutlich darunter.
Problem:
Jede Ortswehr brauch nur eine Staffel zu haben und die meisten orientieren sich da an der unteren Grenze der Personalstärke - da sind tagsüber mitunter auch mal nur 2-3 Mann im Ort verfügbar. Und dies ist in den meisten Fällen ein flächendeckendes Problem.
Gelöst wird das durch massive Parallelalarmierungen von Feuerwehren - mehr oder weniger bei jedem Standardeinsatz sind so 2-4 Feuerwehren vor Ort. Naja ein gutes hats - langsam wächst so das "mein-Einsatz-Denken" raus.
Die "Abmeldung" ist da auch eher bürokratischer Natur - zumindest habe ich das noch nie anders wahrgenommen. Alarmiert werden besagte Wehren bei uns im LK trotzdem im Falle der lokalen Zuständigkeit. Würde man jede Feuerwehr aus der Alarmierung nehmen die nicht mind. ihre Staffel tagsüber garantieren kann, dann hätte das Netz der Feuerwehren in meinem Landkreis wahrscheinlich extreme Löcher. So lügt man sich lieber selber in die Tasche und hält halt in Sicht mancher Amtsleute die Hilfsfrist, weil ja 2 Kameraden in der vorgeschriebenen Zeit vor Ort sind.
Generell scheint es mir eher so als sei das System in SA eher darauf ausgelegt möglichst effizient um Kosten in Bezug auf die Erfüllung von Pflichtaufgaben umhin zu kommen, anstatt diese effizient zu erfüllen - entsprechend sind da die gesetzlichen und amtlichen Vorgaben gestaltet.
Entsprechend sinngemäss die Hinweise jeweils dazu:
"es bestehen keine Rechtsansprüche bzgl. der Einhaltung der Hilfsfrist"
und
"eine Überschreitung der Hilfsfrist ist in bestimmten Fällen zulässig"
Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt.
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